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Rechtsanwalt Michael R. Moser hat schon frühzeitig einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht gesetzt.
Seit 2008 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf.

Für das Fachgebiet Arbeitsrechts sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Individualarbeitsrecht
Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts39 und des Sozialversicherungsrechts

2. Kollektives Arbeitsrecht
Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts

3. Verfahrensrecht

Bundesrechtsanwaltskammer Fachanwaltsordnung [pdf-Datei]
Bundesrechtsanwaltskammer Berufsregeln
Erläuterung Wikipedia: Fachanwalt
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