
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Arbeitsrecht, zugelassen in Deutschland und der Schweiz. Seit fast drei Jahrzehnten vertrete ich Mandanten dort, wo es auf Präzision, Ausdauer und Haltung ankommt.
Seit 1997 bin ich, Michael R. Moser, als Rechtsanwalt tätig. 2008 erwarb ich die Fachanwaltstitel im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Arbeitsrecht und verbinde damit vertieftes dogmatisches Wissen mit langjähriger Prozess- und Beratungserfahrung.
Als Vollmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM) seit 2004 biete ich meinen Mandanten neben der streitigen Rechtsvertretung auch konstruktive, konsensuale Lösungswege an. Als Strafverteidiger vertrete ich Mandanten dort, wo staatliches Handeln unmittelbar in persönliche Freiheit und berufliche Existenz eingreift.
Meine Kanzlei unterhält Niederlassungen in Karlsruhe, in Lindau am Bodensee und in Zürich. Damit begleite ich Mandate über die Grenze hinweg – aus einer Hand und ohne Reibungsverluste.
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. In der Schweiz eingetragen beim Obergericht des Kantons Zürich gemäß Art. 28 BGFA und damit berechtigt, dort dauerhaft unter der deutschen Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ tätig zu sein.


Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V.
sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe und Heidenheim/Brenz – bis 2023.
Verfahrensführung vor dem Arbeitsgericht Bonn.
Anwaltshaftung – nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde entschied der IX. Zivilsenat in der Revision selbst in der Sache. BGH, Urteil vom 16. Mai 2024, IX ZR 38/23 (NJW 2024, 3290).
Obergericht des Kantons Zürich · UID CHE-282.178.958.
„Das Gesetz nur kann uns Freiheit geben“Johann Wolfgang von Goethe
Fundierte Expertise in zentralen Rechtsbereichen – für private und unternehmerische Mandanten in Deutschland und der Schweiz.
Langjährige Expertise in der Vertretung der Bankenseite im Passiv- und Aktivgeschäft. Auf Anlegerseite habe ich Grundsatzentscheidungen bis zum Bundesgerichtshof geführt, unter anderem zur Verantwortlichkeit von Emittenten und Treuhändern von Publikumsfonds.
Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen Bereichen des Arbeitsverhältnisses, einschließlich der Einbindung von Betriebsräten – von Kündigungsschutz und Vertragsgestaltung bis zu Betriebsteilstilllegungen.
Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, einschließlich Wirtschafts- und Nebenstrafrecht. Schwerpunkte in Sport- und Dopingverfahren sowie in Verfahren mit grundrechtlicher Dimension.
Als Mediator (BAFM) strukturiere ich das Verfahren, analysiere die Interessenlage und führe die Beteiligten zu einer rechtsverbindlichen Vereinbarung. Richtig angewandt spart Mediation Zeit, Geld und Nerven.
Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten an der Schnittstelle von deutschem und schweizerischem Recht – von Arbeitsverhältnissen über Vermögensfragen bis zur Verfahrenskoordination.
Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen aller Art – von Unternehmensverträgen bis zu individuellen Vereinbarungen.
Vertretung vor deutschen Gerichten aller Instanzen sowie Begleitung von Schiedsverfahren. Zielgerichtete, prompte Reaktion und eine Strategie, die zur Sache passt.
Manche Verfahren entscheiden mehr als den Einzelfall. Sie klären, wie weit staatliche und private Macht reichen darf.
Vertretung eines Arbeitnehmers, dem fristlos gekündigt wurde, weil er sich weigerte, in Geschäftsschreiben zu gendern. Nach Medienangaben das bundesweit wohl erste Verfahren dieser Art.
Verteidigung in Dopingverfahren gegen die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) – ein Bereich, in dem Verbandsrecht, Beweisführung und berufliche Existenz unmittelbar aufeinandertreffen.
Vertretung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in Verfahren im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Jahre 2020 bis 2022.
Vertretung eines Rechtsanwaltskollegen gegen den Regress eines Rechtsschutzversicherers, der aus übergegangenem Recht seiner Versicherungsnehmer geltend machte, über die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung sei pflichtwidrig beraten worden. Vor dem Landgericht Karlsruhe wurde die Klage abgewiesen; das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied in der Berufung überwiegend gegen den Kollegen und ließ die Revision nicht zu. Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gab zunächst der Nichtzulassungsbeschwerde statt und entschied in der daraufhin zugelassenen Revision selbst in der Sache: Das Berufungsurteil wurde aufgehoben, die klageabweisende Entscheidung des Landgerichts wiederhergestellt.
Der Senat stellte dabei klar, dass der Anscheinsbeweis für beratungsgerechtes Verhalten des rechtsschutzversicherten Mandanten nur eingreift, wenn die Rechtsverfolgung aus der Sicht ex ante objektiv aussichtslos war – und dass daran hohe Anforderungen zu stellen sind, solange die Rechtslage höchstrichterlich nicht geklärt ist. Die Entscheidung wird seither in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig zitiert.
BGH, Urteil vom 16. Mai 2024 – IX ZR 38/23 (NJW 2024, 3290; ZIP 2024, 2943; WM 2024, 1806); vorausgehend BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 – IX ZR 38/23 (Zulassung der Revision); Vorinstanzen: LG Karlsruhe, 8 O 46/20 · OLG Karlsruhe, 17 U 422/21
Verfahrensführung bis zum Bundesgerichtshof, unter anderem zur Verantwortlichkeit von Emittenten und Treuhändern von Publikumsfonds.
Begleitung von Betriebsteilstilllegungen eines europäischen Konzerns sowie Mandate im Gesundheitswesen und in der Compliance der Luft- und Raumfahrt.
Sie haben ein rechtliches Problem – und brauchen vor allem eines: den richtigen Ansprechpartner, der die Lage überblickt, die passenden Spezialisten einbindet und sicherstellt, dass Ihre Interessen zu jedem Zeitpunkt konsequent vertreten werden. Genau das ist Legal Concierge.
Sie schildern Ihr Anliegen – vertraulich, unverbindlich. Ich liefere eine erste klare rechtliche Einschätzung.
Ich identifiziere den optimalen Prozessvertreter oder Fachexperten aus meinem bewährten Netzwerk und erteile den Auftrag in Ihrem Sinne.
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Als Ihr Legal Concierge unterliege ich vollumfänglich der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre rechtliche Situation bleibt unter uns – egal wie viele Spezialisten eingebunden werden.
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Rechtliche Risiken sind selten isoliert. Wo es sinnvoll ist, ziehe ich einen erfahrenen Experten für Risk Management hinzu – sodass Sie nicht nur juristisch, sondern auch strategisch und wirtschaftlich optimal aufgestellt sind. Recht und Risikobewertung greifen ineinander, bevor Entscheidungen fallen.
Lehrbeauftragter in mehreren Studiengängen, unter anderem Unternehmertum an den Standorten Karlsruhe und Heidenheim/Brenz. Vermittlung praxisnaher Rechtskenntnisse für angehende Unternehmer und Führungskräfte.
Fortbildung von Ärzten und medizinischem Personal in rechtlichen Fragestellungen des Gesundheitswesens an den Standorten Karlsruhe, Köln und Dresden.
dfa-heilwesen.de →Ich engagiere mich als Autor und Kommentator in Medien und auf digitalen Plattformen für eine verständliche Rechtsvermittlung jenseits des Gerichtssaals.
Das Format „Der Rechtsstaat“ hat als Video-Sendung eine neue Heimat bei Tichys Einblick gefunden. Als Teil der Redaktion erörtere ich dort, im Wechsel mit den Kollegen, jede Woche mit Gästen aktuelle Entwicklungen in und wiederkehrende Fragen von Justiz, Gesetzgebung und Grundrechtsschutz.
youtube.com/@TichysRechtsstaat →Wöchentliches Fachmagazin zu Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und aktuellen Gerichtsverfahren im deutschsprachigen Raum. Die erste Ausgabe am 26. Mai 2023 habe ich moderiert, meine letzte Sendung lief am 5. Juni 2026. Der Sender hat das Format am 19. Juni 2026 eingestellt; alle Ausgaben sind im Archiv abrufbar.
Sendungen nachhören →Rechtspolitische Kommentare und Analysen zu aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Justiz und Gesellschaft.
dersandwirt.de →Beiträge zu rechtlichen und rechtspolitischen Themen für eines der meistgelesenen unabhängigen Meinungsportale im deutschsprachigen Raum.
tichyseinblick.de →Videobeiträge zu rechtlichen Alltagsfragen, aktuellen Urteilen und der Schnittmenge von Recht und Politik – verständlich und direkt erklärt.
YouTube ansehen →Grenzüberschreitende Mandate erfordern Präsenz auf beiden Seiten der Grenze. Meine Niederlassungen erlauben eine nahtlose Betreuung – ohne Übergabeverluste und ohne zusätzliche Schnittstellen.
Park-Arkaden, Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe. Rechtspflege am Sitz des Bundesgerichtshofs und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.
Kemptener Straße 99, 88131 Lindau/B. Grenznaher Standort – ideale Brücke zur schweizerischen und österreichischen Rechtspraxis im Dreiländereck.
Badenerstrasse 549, 8048 Zürich. Eingetragen beim Obergericht des Kantons Zürich gemäß Art. 28 BGFA.
Über den anwaltlichen Beruf hinaus engagiere ich mich in Organisationen, die Grundrechte, Meinungsfreiheit und den freiheitlichen Rechtsstaat stärken.
Mitarbeit in einem Netzwerk, das den offenen gesellschaftlichen Diskurs, bürgerliche Verantwortung und freiheitliche Werte im deutschsprachigen Raum fördert.
Einsatz für den Schutz der freien Meinungsäußerung als unveräußerliches Grundrecht – gegen Zensur, Einschüchterung und die Einschränkung des öffentlichen Diskurses.
Engagement für die Wahrung der schweizerischen Souveränität, des Föderalismus und der direktdemokratischen Instrumente der Schweiz.
„Der Kampf ums Recht ist unsere tägliche Arbeit“Michael R. Moser
MOSER Rechtsanwalt
Michael R. Moser
Park-Arkaden
Ludwig-Erhard-Allee 10
76131 Karlsruhe
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Lindau am Bodensee · Zürich (ra-moser.ch)
Als Rechtsanwalt unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43a BRAO. Mandatsbezogene Informationen werden strikt vertraulich behandelt. Ihre erste Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon ist unverbindlich.
Diensteanbieter des Onlineangebotes www.ra-moser.de ist:
MOSER Rechtsanwalt
Michael R. Moser
Park-Arkaden
Ludwig-Erhard-Allee 10
76131 Karlsruhe
Telefon: +49 (0) 721 986 18 407
E-Mail: moser(at)ra-moser.de
Michael R. Moser, Anschrift wie vorstehend.
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland). Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Str. 72, 76133 Karlsruhe (www.rak-karlsruhe.de).
Tätigkeit in der Schweiz auf Grundlage von Art. 28 BGFA; eingetragen beim Obergericht des Kantons Zürich, Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte (UID CHE-282.178.958).
Es gelten insbesondere: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie – für die Schweizer Tätigkeit – das BGFA und die kantonalen Ausführungserlasse. Die Texte sind über die Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.
Allianz Versicherungs-AG, Königinstr. 28, 80802 München. Räumlicher Geltungsbereich: mindestens EU-weit.
Auf Anfrage.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191f BRAO), E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org.
Ich bin weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit nicht die vorstehenden berufsrechtlichen Regelungen gelten.
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